Erläuterung:
Um einen möglichen Datenverlust durch voreiliges Löschen zu verhindern, ist es mit der so genannten "Guarantee of existence" möglich eine Bestandsgarantie bis zu einem gewissen Zeitpunkt festzulegen.
Beispiel aus der Praxis:
Bauvorhaben Ein Bauunternehmen möchte eine factline-Plattform als Kommunikationsschnittstelle und Sammelsurium von Dokumenten nutzen. Jeder Projektteilnehmer wurde für einen bestimmten Bereich berechtigt zu arbeiten und Unterlagen aufbereitet zur Verfügung stellen. Bauarbeiter A erledigt seine Arbeit, stellt die Pläne, etwaige Notizen und Ergebnisse auf die Plattform, damit Bauarbeiter B mit Hilfe dieser Dokumente seine Arbeit weiter führen kann. In Bauprojekten arbeitet man ständig unter Zeitdruck, damit Fristen eingehalten werden können. Damit es zu keinen unnötigen Zeitverzögerungen kommen kann, hat sich der Bauherr entschieden eine "GOE" einzustellen. Somit wird gewährleistet, dass alle Unterlagen bis zum Ende zur Verfügung stehen - nichts gelöscht wurde. Nicht unwesentlich sind genau diese Informationen bei Rechtsstreitigkeiten. |